Am 25. März 2021 fand im Pfarrkultursaal eine Gemeinderatsitzung statt. Die Tagesordnung umfasste im Wesentlichen Berichte aus Ausschüssen, den Rechnungsabschluss sowie Abänderungen der Abgabenordnungen.
Gemeinderatsitzung
TOP 1: Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates.
Protokoll wurde genehmigt.
TOP 2: Bericht des Gemeinderatsausschusses II vom 20. Februar 2021 und Bericht des Gemeinderatsausschusses V vom 13. März 2021.
Die Protokolle wurden zur Verlesung gebracht und vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen.
TOP 3: Beschlüsse über die Erstellung des Rechnungsabschlusses:
- Festlegung des Stichtages für die Erstellung des Rechnungsabschlusses gem. §§ 35 Z. 17 und 67 Z. 5 NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973):
Der Stichtag für die Erstellung des Rechnungsabschlusses gem. §§ 35 Z. 17 und 67 Z. 5 NÖ Gemeindeordnung 1973 (NÖ GO 1973) den 15. Jänner des Folgejahres festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
- Beschlussfassung über die Festlegung gem. § 16 Voranschlags- u. Rechnungsabschluss-verordnung 2015 (VRV 2015).
Im Rechnungsabschluss sind Abweichungen gegenüber dem Voranschlag im Ergebnishaushalt und im Finanzierungshaushalt in der Höhe von über € 2.000,- oder mehr als 20% eines Haushaltskontos näher zu erläutern.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 4: Beschlussfassung der Eröffnungsbilanz 2020.
Die erstmalige Erstellung gem. § 38 VRV 2015 idgF der Vermögensrechnung zum 1. Jänner des Finanzjahres (Eröffnungsbilanz 2020) der Marktgemeinde Absdorf, wurde als Basis für die weitere Vermögensrechnung vom Gemeinderat beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 5: Bericht über die durchgeführte „angesagte“ Gebarungsprüfung vom 11. März 2021 (Prüfung des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2020) durch den Prüfungsausschuss.
Der Obmann bringt dem Gemeinderat den schriftlichen Bericht über das Ergebnis der „angesagten“ Gebarungsprüfung vom 11. März 2021 über die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2020 durch den Prüfungsausschuss zur Kenntnis.
TOP 6: Rechnungsabschluss 2020 und Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse zum 31.12.2019 der
- Absdorfer Kommunalimmobilien GmbH und der
- Wirtschaftspark Absdorf – Königsbrunn GmbH
gem. der Bestimmungen des § 68a NÖ Gemeindeordnung 1973.
Der vom Bürgermeister erstellte Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 wurde am 11. März 2021 vom Prüfungsausschuss überprüft und rechnerisch und sachlich für richtig befunden.
Der Gemeinderat hat den vorliegenden Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2020 einstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Weiters wird gem. § 68a der NÖ Gemeindeordnung 1973 der
- BERICHT über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019
der ausgegliederten Unternehmungen (mit eigener Rechtspersönlichkeit)der Marktgemeinde Absdorf, die „Absdorfer Kommunalimmobilien GmbH“ und die „Wirtschaftspark Absdorf-Königsbrunn GmbH“ dem Gemeinderat vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht.
TOP 7: Beschlussfassung einer RESOLUTION zur Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung in den Gemeinden.
Bei einem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen (United Nations, UN) wurde die “Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung” unter dem Titel “Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung” beschlossen. Alle 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichten sich, auf die Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals, SDGs) auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene bis zum Jahr 2030 hinzuarbeiten.
Speziell das definierte Nachhaltigkeitsziel 11 fordert Städte und Gemeinden dazu auf, als zentrale Akteure für nachhaltige Entwicklung, u.a. auch durch Aufnahme eigener kommunaler Nachhaltigkeitsziele in den Bereichen Umweltschutz, Katastrophenmanagement, Wohnraumgestaltung,…mitzuwirken.
Der Antrag wurde vom Gemeinderat angenommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP 8: Beschlussfassung zur Abänderung der Verordnung über die Festlegung des Einheitssatzes zur Berechnung der Aufschließungsabgabe gem.§ 38 NÖ Bauordnung 2014.
Die letztgültige Verordnung vom 14.4.2016 über die Vorschreibung der Aufschließungsabgabe gem. der Bestimmungen des § 38 NÖ Bauordnung mit dem damals festgelegten Einheitssatz soll nunmehr, unter Heranziehung einer gesetzeskonformen Neuberechnung, angepasst werden.
Aufgrund dieser „Berechnung nach derzeitigen Kosten“ wurde der neue
- Einheitssatz in Höhe von € 651,00 ermittelt.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig
(13 Stimmen der ÖVP – dafür) – (5 Stimmen der SPÖ – dagegen)
TOP 9: Beschlussfassung über die Abänderung der Kanalabgabenordnung.
Die letzte Kanalabgabenordnung wurde am 27.9.2016 beschlossen.
Es wäre daher aufgrund der gestiegenen Kosten der letzten Jahre für den Anschluss und die Erhaltung des Betriebes der öffentlichen Kanalisationsanlagen, eine Neuberechnung und Anpassung der Abgaben und Gebühren vorzunehmen.
Die neue Kanalabgabenordnung mit Wirksamkeit 1. Juli 2021 wurde mehrstimmig beschlossen.
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig
(13 Stimmen der ÖVP – dafür) – (5 Stimmen der SPÖ – dagegen)
TOP 10: Beschlussfassung über die Abänderung der Wasserabgabenordnung.
Die letzte Wasserabgabenordnung wurde am 27.9.2016 beschlossen.
Es wäre daher aufgrund der gestiegenen Kosten der letzten Jahre für den Anschluss und die Erhaltung des Betriebes der Gemeindewasserleitung, eine Neuberechnung und Anpassung der Abgaben und Gebühren vorzunehmen.
Der Gemeinderat hat die neue „WASSERABGABENORDNUNG“ mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2021 beschlossen.
Beschluss: Der Antrag wird angenommen
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig
(13 Stimmen der ÖVP – dafür) – (5 Stimmen der SPÖ – dagegen)
TOP 11: Vergabe der Leistungen für die Mitverlegung – Beleuchtung Neubaugasse, Hubert-Schützner-Straße, Getreidegasse u. Dr.-Siegfried-Pichler-Straße gem. dem vorliegenden Angebot der Held & Francke Baugesellschaft m.b.H. im Zuge der Verlegung des Glasfasernetzes.
Im Zuge der Verlegung des Glasfasernetzes im Bereich der Neubaugasse, Hubert-Schützner-Straße, Getreidegasse sowie der Dr.-Siegfried-Pichler-Straße und den damit einhergehenden
Grabungsarbeiten besteht die Möglichkeit der Kabelmitverlegung zur Errichtung weiterer Lichtpunkte.
Der Gemeinderat beauftragte die Firma Held & Francke Baugesellschaft m.b.H. mit einem geprüften Angebot idH von € 27.975,34 zzgl. 20% USt. = € 5.595,07 = € 33.570,41 zur Durchführung.
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig
(13 Stimmen der ÖVP – dafür)
(5 Stimmenthaltungen der SPÖ)
Weiters wurde folgende Zusatzvereinbarung mit der EVN betreffend die Neuverkabelung der Lichtpunkte in den vorgenannten Bereichen beschlossen.
- Neuverkabelung von Lichtpunkten in Absdorf im Bereich Neubaugasse, Hubert-Schützner-Straße und Getreidegasse
– € 12.688,62 (exkl. USt.) = € 15.226,34 (inkl. USt.)
Beschluss: Der Antrag wird angenommen
Abstimmungsergebnis: mehrstimmig
(13 Stimmen der ÖVP dafür) – (5 Stimmenthaltungen der SPÖ)