Gedächtnisprotokoll und Auszüge aus der Gemeinderatsitzung vom 9.12.2020. Ende gegen 19:00.
TOP 1: Genehmigung bzw. Abänderung der Verhandlungsschrift der letzten Sitzung des Gemeinderates
Eine Ausfertigung des Protolles wurde den vertretenen Parteien zeitgerecht zur Verfügung gestellt. Es wurden keine Einwendungen gegen das „öffentliche Sitzungsprotokoll vom 10. 11. 2020“ erhoben und gilt daher als genehmigt.
TOP 2: Voranschlag für das Haushaltsjahr 2021 und Beschlüsse zum Voranschlag
Der Voranschlag wurde in der vorliegenden Form angenommen.
Beschluss: einstimmig
TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Auditierung des Zertifikates „Familienfreundliche Gemeinde“ mit dem UNICEF-Zusatzzertifikat “Kinderfreundliche Gemeinde“
Beschluss: einstimmig
TOP 4: Franz und Gertrude TREIBER – Ansuchen um Verlängerung des Nutzungsvertrages betreffend den Grundstücksteil der Parzeelle 2635/1, EZ 1, Öffentliches Gut vor dem Kellergrundstück in Absberg
Beschluss: einstimmig
TOP 5: Anpassung der derzeitig gültigen Richtlinien der Tagesbetreuungseinrichtung (TBE)
In Bezug auf die Kosten der TBE ergeben sich folgende Änderungen:
Keine Kostenrückerstattung bei unentschuldigtem Fernbleiben oder aus etwaigen anderen Gründen (z.B.: vorzeitige Abholung)!
Erkrankt Ihr Kind und kann die TBE ggf. über einen längeren Zeitraum nicht besuchen, so werden die anfallenden Betreuungskosten, sofern eine ärztliche Bestätigung vorgelegt wird, in dieser Zeit nicht verrechnet.
Sollte Ihr Kind geplant die TBE über einen längeren Zeitraum, zB. aufgrund von Urlaub o.ä. nicht besuchen, so ist dies schriftlich, unter Angabe der Dauer der Abwesenheit sowie des genauen Tages des „Wiedereintrittes“, mind. 1 Kalendermonat vor dem ersten Tag der Abwesenheit in der TBE bzw. am Gemeindeamt Absdorf bekanntzugeben.
Unterbleibt eine derartige fristgerechte Information, so werden die Betreuungskosten für den Zeitraum der Abwesenheit gänzlich verrechnet.
Beschluss: einstimmig
Abschließend bedankt sich der Bürgermeister bei den beiden im Gemeinderat vertretenen Fraktionen für die konstruktive Zusammenarbeit und wünscht allen ein frohes Fest sowie für 2021 Zuversicht, Kraft und allem voran Gesundheit.
Aufgrund des Ausfalls der jährlichen Weihnachtsfeier erhalten alle Bediensteten ersatzweise Gutscheine, einlösbar bei unseren Gastronomiebetrieben, um im familiären Rahmen nachfeiern zu können bzw. auch um die Gastronomie für die entfallene Feier zu entschädigen.